
(lat. ius [ N.] civile) ist das für weltliche Angelegenheiten geltende bzw. das von weltlichen Kreisen geschaffene Recht im Gegensatz zum Kirchenrecht (lat. ius [
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

weltliches Recht, das staatliche und zwischenstaatliche Recht im Unterschied zum geistlichen Recht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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